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BGH, 06.10.2021 - 6 StR 410/21 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich der Haftung als Gesamtschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 30.04.2021 - 7 KLs 404 Js 10327/20
- BGH, 06.10.2021 - 6 StR 410/21